Bestimmungen
Der Lebens- und Wirtschaftsraum entlang der Albula- und Berninalinie hat sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt und gewandelt. Dies soll auch als Weltkulturerbe möglich sein und zwar so, dass Bahn und Kulturlandschaft auch in der nächsten Generation «welterbewürdig» sind. Dabei ist nicht die «museale Erhaltung» das Ziel, sondern eine nachhaltige Entwicklung des Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraumes.
Mit besonderen Bestimmungen im nominierten Welterbe wird sichergestellt, dass die Entwicklung und der Umgang so erfolgt, dass seine besonderen Qualitäten in Bezug auf Bahn und Kulturlandschaft mindestens erhalten bleiben.
Die Schweiz weist im weltweiten Vergleich ein hoch entwickeltes System an Vorschriften und Instrumenten (PDF 100 kB) auf, die den nachhaltigen und sensiblen Umgang mit der Kulturlandschaft sicherstellen. Als Beispiele können angeführt werden:
- das allgemeine Rodungsverbot im Wald (Wald als wichtiges Element der Kulturlandschaft),
- das hoch ausdifferenzierte System von Bauzonen mit entsprechenden baugesetzlichen Vorschriften,
- das Bauen ausserhalb der Bauzonen (nur mit Ausnahmebewilligung möglich),
- die vielgestaltigen und umfangreichen finanziellen Unterstützungen im Bereich der Landwirtschaft und Kulturlandschaftspflege.
Bei den Bestimmungen zum nachhaltigen Umgang mit der Kulturlandschaft wird weitgehend auf bereits bestehende Gesetze und Instrumente abgestützt; es werden keine neuen Gesetze nötig oder eingeführt. Die Raumpläne haben das Ziel, die nachhaltige Entwicklung des Kultur-, Lebens- und Wirtschaftraumes sicherzustellen. Für das überkommunale und überregionale UNESCO-Welterbe eignet sich der kantonale Richtplan zur Festlegung besonderer Bestimmungen im Zusammenhang mit dem UNESCO-Welterbe. Mit der Erteilung des Labels durch die UNESCO liegt ein erhöhtes öffentliches Interesse und eine erhöhte Sensibilität im Umgang mit der Bahn und der Landschaft vor. Das formelle Verfahren für diese Richtplananpassung erfolgt nach dem Eintrag in die Welterbeliste. Der Entwurf dazu wurde in Konsultation mit den Betroffenen erarbeitet:
Auf der RhB-Strecke Thusis - St. Moritz - Tirano soll auch in Zukunft ein nachhaltiger Umgang mit dem Erscheinungsbild und dem Charakter durch einen engen Einbezug von Experten im Bereich Technik, Architektur und Landschaft sichergestellt werden. So sollen Sanierungen von Kunstbauten auf der Albula- und der Berninastrecke auf Grundlage der Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege oder anderen Experten festgelegten Bauweisen erfolgen. Ein laufendes Controlling und Monitoring werden erlauben, aus den Erfahrungen zu lernen.
Im Bereich der Kulturlandschaft macht der kantonale Richtplan bereits heute mit seinen Leitüberlegungen und räumlichen Festlegungen Aussagen zum nachhaltigen Umgang mit bestehenden Werten (z.B. Umsetzung des ISOS, Landschaftsschutzgebiete, Kulturlandschaften mit besonderer Bedeutung usw.).


